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Bildungs- und Teilhabepaket

Umsetzung des Bildungspakets im Kreis Mettmann

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© Kraftstation

Mit dem Bildungspaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Oftmals ist es Familien aus finanziellen Gründen nicht möglich, dass Kinder einen Sportverein besuchen, Musikunterricht erhalten oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung teilnehmen. Das Bildungspaket soll dies nun ändern und es den Kindern ermöglichen, bei entsprechenden Aktivitäten teilzunehmen.
Das Gesetz ist in Kraft getreten mit rückwirkenden Regelungen zum 01.01.11.

Anspruch haben insbesondere

  • SGB II - Kunden (Hartz IV, Aufstocker)
  • SGB XII – Kunden (Sozialhilfe)
  • Wohngeldberechtigte sowie- Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Mehr als 23.000 Kinder im Kreis Mettmann können von dem neuen Bildungspaket der Bundesregierung profitieren.

Folgende Leistungen sieht der Gesetzgeber vor:

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© Thommy Weiss / pixelio.de
Geld für Nachhilfe nur mit Nachweis über schlechte Noten

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbeihilfe
  • Gewährung von Pauschalen, z.B. für Schulmaterialien (ab dem Schuljahr 2011 / 2012)
  • Schülerbeförderung in Einzelfällen möglich (wird im Regelfall über das Schokoticket abgedeckt sein)
  • Lernförderung d.h., Nachhilfe bei konkreter Versetzungsgefährdung
  • Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und Kindergärten
  • Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten z.B. Sportvereine, Musikschule: maximal monatlich gesamt bis zu 10 €

Wir werden uns bemühen aktuelle Informationen zeitnah in diese Rubrik einzustellen.

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© Karin Schmidt / pixelio.de

Gut gemeint, kompliziert gemacht

Inwiefern diese Pläne umsetzbar sind, und wie viel Aufwand es kostet, wird sich bald herausstellen. "Im Moment läuft es auf ein bürokratisches Monster hinaus", sagt Ute Feldbrügge, Geschäftsführerin des Paritätischen im Kreis Mettmann. "Die geringe Zahl der Anträge lässt leider den Schluss zu, dass all diese Informationen bisher nicht bei den Hartz IV-Familien angekommen sind."

Bislang zeigte nur ein Bruchteil der Berechtigten Interesse.

Die Erfahrung mit anderen Zuschüssen - etwa mit dem Kinderzuschlag - aber zeigt:
Je höher die Hürden und je schlechter die Informationspolitik, desto geringer bleibt die Zahl der Anträge. Zugleich verschlingt der bürokratische Apparat viel Geld. Nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtverbands gehen von dem jährlich 800-Millionen-Euro schweren Bildungspaket 20 Prozent nur für Verwaltungskosten verloren. Geld, das nie bei einem Kind ankommt. Die Experten prophezeien dem Bildungs- und Teilhabepaket daher eine schlechte Zukunft, wenn die Leistungen nicht direkt an die Kinder fließen.

Vertiefende Informationen

chancen nutzen
Hinweise zur Umsetzung des
Bildungs- und Teilhabepakets in Hartz IV vom Gesamtverband des Paritätischen
Ansprechpartner in den kreisangehörigen Städten
erstellt von der Kreisverwaltung Stand: 14.04.2011

Antragsvordrucke

Diese Anträge gelten nur für BürgerInnen der Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert und Wülfrath.
Stand 04.05.2011

Antrag Bildungs- und Teilhabepaket Kreis Mettmann
Anlage
Bescheinigung für Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten
Anlage
Bescheinigung Lernförderung

 

Möchten Sie mehr über umfairteilen wissen? Dann bitte hier [Mehr]


 
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