Seite drucken   Sitemap   Mail an den Paritätischen im Kreis Mettmann   Hinweise zur Änderung der Schriftgröße  

Arbeitsgemeinschaften der Wohlfahrtspflege

Logo Wohlfahrt

Die Arbeitsgemeinschaft dient der gegenseitigen Unterrichtung und Abstimmung der Mitglieder auf allen Gebieten der Freien Wohlfahrtspflege, insbesondere der Erarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit.

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege haben ihren Ursprung in verschiedenen religiösen Gemeinschaften und/oder gesellschaftlichen und sozialen Bewegungen.
Sie eint das Ziel, schwachen, benachteiligten und aus der Gesellschaft ausgegrenzten Menschen zu helfen. Eine Fülle von gemeinsamen Zielvorstellungen und durch den Wandel gesellschaftlicher Werte, Einstellungen und Rahmenbedingungen bedingten Herausforderungen, legen eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit in vielen Bereichen nahe.
Kommunen und Staat übertragen den Verbänden gemäß dem Subsidiaritätsprinzip zahlreiche soziale und gesundheitspolitische Aufgaben. Die Verbände wirken somit maßgeblich an der Gestaltung und Wahrung des sozialen Netzes in Deutschland mit.

Für die Gestaltung der Gesellschaft ist das Subsidiaritätsprinzip von bleibender Aktualität. Der Vorrang von privatem vor staatlichen Handeln und die Befähigung der Instanzen, die näher am Menschen sind, zur Gestaltung ihrer Lebenswelten sichert Freiheit, Vielfalt und Teilhabe.

Das Subsidiaritätsprinzip beinhaltet jedoch auch die Verpflichtung des Staates immer dann zur Verfügung zu stehen, wenn die gesellschaftlichen Ziele nicht in anderer Weise erreicht werden können.

Liga Kreis Mettmann
Frau Sprenger und Frau Feldbrügge

AGW Stadt Mettmann
Frau Feldbrügge

AGW Stadt Hilden
Herr Lutter, Vorstandsmitglied

Liga freier Träger der Jugend- und Sozialarbeit
Frau Haane, stellvertretende Sprecherin, Vorstandsmitglied

Subsidiaritätsprinzip-pps.pdf

 



 
top