Der Paritaetische im Kreis Mettmann



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Netzwerk "Begleitung in Arbeit", Kreis Mettmann

Ziele/Kernaufgaben

Die unten genannten Organisationen haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam arbeitsmarktpolitische Angebote zu entwickeln.

Der Kreis Mettmann besteht aus zehn Städten und die Träger sind im ganzen Kreisgebiet tätig.

Auf Wunsch der beteiligten Träger haben sich diese unter dem Dach des Paritätischen zusammengeschlossen mit dem Ziel, arbeitsmarktpolitische Projekte und Initiativen durch eine enge und abgestimmte Kooperation zu verbessern.

Den rechtlich selbstständigen Verbundpartnerinnen/-partnern geht es darum, notwendige Maßnahmen für sozial Benachteiligte und Arbeitslose entsprechend den Bedürfnissen der Betroffenen und den arbeitsmarktpolitischen Notwendigkeiten der Region gemeinsam zu entwickeln und auch gemeinsam durchzuführen. Die am Verbund beteiligten Träger achten die Eigenständigkeit des Trägers und verpflichten sich, gemeinsam fachliche und oganisatorische Strukturen zu erarbeiten.

Rechtsform des Kooperationsverbundes

BGB-Gesellschaft (GbR)

Beteiligte Partner/-innen

Alle Träger arbeiten mit Unternehmen aus der Region zusammen.

Der Kooperationsvertrag wurde 2002 im Rahmen einer Mitgliederversammlung des Paritätischen unterzeichnet.

Weitere Informationen

Arbeitskreis
Paritätische Arbeitsgelegenheiten im Kreis Mettmann

Ute Feldbrügge
Kreisgruppe Mettmann
Tel. (02104) 9 65 60
ute.feldbruegge@paritaet-nrw.org

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Vom "Ein Euro-Job" zur GemeinwohlArbeit

Mit mehr als 200 Teilnehmenden – davon ca. 20 Prozent aus ARGEn und Kommunen – fand am 12. Februar 2008 in Düsseldorf die Fachtagung zum Abschluss des Modellprojektes "GemeinwohlArbeit NRW" statt. Die Arbeitsergebnisse wurden mit großem Interesse und deutlicher Zustimmung aufgenommen.

„Wir brauchen nicht mehr, sondern bessere Arbeitsgelegenheiten“, so das Fazit von Else Rieser, stellvertretende Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in NRW, zum Modellprojekt „GemeinwohlArbeit“.
Die rund 50.000 AGH-Stellen in NRW stehen häufig in der öffentlichen Kritik: Kein Arbeitsvertrag, kein Lohn oder Gehalt, keine Sozialversicherung im üblichen Sinne, Beschäftigte bleiben ALG II-Beziehende, obwohl sie statistisch nicht mehr als Arbeitslose erfasst werden. Häufig werden unter Sanktionsandrohung Tätigkeiten angeboten, deren Sinnhaftigkeit so fragwürdig ist, wie ihre Rechtmäßigkeit, und am Ende fehlt allzu oft die Perspektive. „Es gibt keine Alternative dazu, aus diesem Instrument das Beste zu machen“, so Werner Lüttkenhorst, Leiter des Modellprojektes "GemeinwohlArbeit“.
Das Projekt wurde als Antwort auf diese Situation im Paritätischen Wohlfahrtsverband entwickelt. Beteiligt waren sechs Träger von Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, die in den fünf großen Verbandsgruppen der Freien Wohlfahrtspflege organisiert sind.
Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat hieran mitgewirkt Alle Beteiligten haben konstruktiv zusammengearbeitet und die Inhalte zusammen entwickelt. Dabei ist es gelungen, dass sich auch die SGB II Träger (ARGEN und Optionskommunen) sowie die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit aktiv an diesem Prozess beteiligt haben.
Gefördert durch das Arbeits- und Sozialministerium NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds wurden konkrete Handlungsanleitungen für die Auswahl, die Einarbeitung, den Einsatz und die Qualifizierung von AGH-Kräften entwickelt. Sie tragen zur Qualitätsverbesserung im Sinne der Arbeitssuchenden bei.

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Externer Link

http://www.gemeinwohlarbeit.org/content/e286/index_ger.html
Ergebnisse des Projektes wurde in einem Praxishandbuch zusammengefasst. Hier der Link zum Praxishandbuch und der interessante Kurzfilm GemeinwohlArbeit - der Film.